Feingehalt

Feingehalt

Der Feingehalt eines Edelmetallgegenstandes (Münze, Barren, Schmuck usw.) repräsentiert das Gewicht des darin enthaltenen Feinmetalls im Verhältnis zum Gesamtgewicht.
 
Systeme
Die millesimale Feinheit (Feingehalt) ist ein System, das die Reinheit von Platin-, Gold- und Silberlegierungen in Teilen pro Tausend Massenteilen reinen Metalls in der Legierung angibt. Sie ist heute international gebräuchlich und gibt den Feinmetallanteil in Promille an. 
 
Bei Goldlegierungen ist es in einigen Ländern, wie Großbritannien und den Vereinigten Staaten, üblicher den Feingehalt in Karat anzugeben. Das Karatsystem gibt den Goldanteil in Teilen von 24 an, wobei 24 Karat 100% bzw. 99,9% Gold entsprechen. In Deutschland war das Karatsystem ebenfalls vor 1888 üblich.
 
Die Reinheit von Silber wurde vor 1888 durch das 16teilige  Lot angegeben
 
Gesetzliche Regelungen
Nach deutschem Recht dürfen Gold- und Silberwaren in jedem Feingehalt angefertigt und verkauft werden. Das ist nicht in allen Ländern so, die Schweiz beispielsweise hat hierzu andere Regelungen. Das „Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren“ (FeinGehG) trat 1888 in Deutschland in Kraft und wurde zuletzt am 31.8.2015 geändert. Es erreichte eine Vereinheitlichung der verschiedenen Feingehaltsangaben. Die Edelmetallanteile konnten und mussten nun in einer größeren Genauigkeit angegeben werden. „Die Fehlergrenze darf zehn Tausendteile nicht überschreiten, wenn der Gegenstand im Ganzen eingeschmolzen wird.“ 
 
Feingehaltsstempel (Punze)
Außerdem beinhaltet das Gesetz Vorschriften zur Stempelung von Gold und Silber. Gesetzlichen Regelungen bezüglich der Stempelung von Platin- oder Palladiumschmuck existieren in Deutschland nicht. 
 
Für Schmuck ist die Angabe des Feingehalts nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Wenn sie jedoch erfolgt, so muss der Feingehalt in Teilen von 1000 erfolgen. Die millesimale Feinheit wird normalerweise auf eine dreistellige ganze Zahl gerundet.
Der Feingehalt muss dann auch gestempelt (punziert) werden, eine Lasurgravur ist beispielsweise nicht zulässig. Eine beglaubigende Punzierung durch staatliche Stellen (Repunze) gibt es in Deutschland nicht. Der Verkäufer ist für die Richtigkeit des Feingehalts verantwortlich.
 
Es ist üblich (und vom Gesetzgeber geduldet) zusätzlich noch mit einem Meister-/ Firmenzeichen den Hersteller kenntlich zu machen. Im Regelfall wird außerdem noch das Edelmetall angegeben zum Beispiel durch die chemischen Kurzzeichen (Au, Ag, Pt, Pd usw.). 
 
Die Schmuckmarke Sogni d´oro stempelt mit dem Herstellerstempel BCI. Zu dem Feingehalt wird GG für Gelbgold, RG für Roségold und WG für Weißgold punziert.


Weitere Begriffe:

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