
Legierungen
Legierungen
Legierungsmetalle werden zugesetzt, um die Härte und Haltbarkeit z. B. von Münzen und Schmuck zu erhöhen, die Farben zu ändern, die Kosten pro Gewicht zu senken oder die Kosten einer hochreinen Veredelung zu vermeiden.
Beispielsweise wird dem Edelmetall Silber Kupfer zugesetzt, um eine haltbarere Legierung für Münzen, Haushaltswaren und Schmuck zu erhalten. Münzsilber, das früher zur Herstellung von Silbermünzen verwendet wurde, enthält 90 Masse-% Silber und 10 Masse-% Kupfer. Sterling Silber enthält 92,5 Massen-% Silber und 7,5 Massen-% anderer Metalle, üblicherweise Kupfer.
Feinheit und Karat
Bei Edelmetallen repräsentiert die Feinheit eines Gegenstandes (Münze, Barren, Schmuck usw.) das Gewicht des darin enthaltenen Feinmetalls im Verhältnis zum Gesamtgewicht.
Historisch wurden verschiedene Ausdrucksformen für die Feinheit verwendet. Zwei davon sind heute bei Edelmetallen gebräuchlich.
Die millesimale Feinheit wird ausgedrückt in Einheiten von Teilen von 1000. Sie wird durchgängig bei allen Edelmetallen verwendet. Die Einheit Karat wir nur für Gold verwendet.
Das Karat (Symbol K oder kt in den USA, C oder ct in UK) ist ein Bruchmaß für die Reinheit von Goldlegierungen in Teilen von 24 (ganz). Das Karat-System ist in den USA das Standardmaß. Auch bei Gold ist die millesimale Feinheitsangabe in weiten Teilen der Welt heute üblich.
Mindestkaratanteil / Mindestfeingehalt
Der Mindestkaratanteil für einen Gegenstand, der als Gold bezeichnet werden darf, ist von Land zu Land unterschiedlich. In den USA sind 10 Karat der gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandard für Goldkaratage, wobei 14 Karat der beliebteste ist. In Frankreich, Großbritannien, Österreich, Portugal und Irland sind 9 Karat das niedrigste Karat, das als Gold bezeichnet werden darf. Auch in der Schweiz darf 375 (9 Karat) Gold nicht als „Gold“ angeboten werden, sondern es muss als „Garantiemetall“ bezeichnet werden. Der schweizerische Zoll gestattet lediglich die Einfuhr von 14-karätigem (585) oder höherwertigem Gold. In Dänemark, Griechenland und Deutschland ist 8 Karat der gesetzliche Mindeststandard für die Bezeichnung „Goldschmuck“. Wenngleich es nach deutschem Recht (FeinGehG) erlaubt ist Gold- und Silberwaren in jedem Feingehalt anzufertigen und zu verkaufen. Es gibt Bestrebungen der EU den Mindestfeingehalt EU-weit einheitlich zu regeln. Danach dürfte 333er-Goldschmuck dann nicht mehr als Gold bezeichnet werden und müsste dann „goldhaltiges Metall" genannt werden.
Stempelung / Punzierung
Die Angaben des Feingehaltanteils von Schmucksachen in Gold und Silber dürfen in Deutschland rechtlich (FeinGehG) in jedem Feingehalt gestempelt werden, sofern diese Punzierung in Tausendteilen erfolgt. Üblich sind jedoch bei Goldschmuck 333, 375, 585 und 750 sowie 925 bei Silberschmuck. Meist wird zusätzlich noch ein Herstellerkürzel gestempelt.
Weitere Begriffe:
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